Überblick

Die NIS2-Richtlinie steht vor der Tür und viele Unternehmen fragen sich, welche konkreten Auswirkungen das für sie hat. Das Ziel von NIS2 ist es, die Cybersicherheit europaweit zu stärken – und das betrifft auch mittelständische Unternehmen, besonders in kritischen Bereichen wie Industrie und Handel. Mit der zunehmenden Vernetzung von Systemen und Geschäftsprozessen ist Cybersicherheit heutzutage weit mehr als nur ein technisches Detail. Sie ist der Schutzschild Ihres Unternehmens gegen digitale Gefahren und die Basis, um sich langfristig stabil aufzustellen.

Welche Unternehmen fallen unter die NIS2-Richtlinie?

Nicht jedes Unternehmen ist von NIS2 betroffen. Die Richtlinie richtet sich vorrangig an Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie etwa die Energieversorgung, den Transportsektor, das Gesundheitswesen und digitale Dienstleister. Aber auch mittelständische Unternehmen, die diese Infrastrukturen beliefern oder betreiben, könnten betroffen sein. Wenn Ihr Unternehmen also in einer Branche tätig ist, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft unverzichtbar ist, sollten Sie genauer hinschauen und sich über Ihre Pflichten informieren.

Die Hauptkriterien für die Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie

Um festzustellen, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist, sollten Sie hauptsächlich drei zentrale Faktoren berücksichtigen:

  • Anzahl der Mitarbeitenden: Die Belegschaft wird in Vollzeitäquivalenten (Full Time Equivalents, FTE) gemessen. Es zählen nicht nur Vollzeitkräfte, sondern alle Beschäftigten umgerechnet auf Vollzeitstellen.
  • Jahresumsatz des Unternehmens: Entscheidend ist der gesamte Umsatz innerhalb der Europäischen Union, nicht nur der nationale Umsatz.
  • Branche des Unternehmens: Der Sektor, in dem Ihr Unternehmen tätig ist, spielt eine wesentliche Rolle.

Obwohl diese Faktoren auf den ersten Blick klar erscheinen, lohnt sich eine tiefere Betrachtung. Besonders komplex ist die Einteilung der Branchen. Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen „hochkritischen Sektoren“ und „anderen kritischen Sektoren“. Diese Hauptkategorien sind wiederum in verschiedene Teilsektoren untergliedert, die unterschiedliche Arten von Einrichtungen umfassen. Viele dieser Definitionen verweisen auf weitere EU-Richtlinien, was die Einordnung erschweren kann.

Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I)

  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen
  • Finanzmarkt
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Verwaltung von ITK Diensten (B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Sonstige kritische Sektoren (Anhang II)

  • Post und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmittel
  • Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung

Gehört Ihr Unternehmen zu einem der insgesamt 18 gelisteten Sektoren aus den Anhängen I oder II und verfügt über mehr als 50 Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie unter die NIS2-Anforderungen fallen. Die Komplexität nimmt weiter zu, da innerhalb der Richtlinie zusätzlich zwischen zwei Kategorien von Einrichtungen unterschieden wird, für die unterschiedliche Vorgaben gelten.

Unsicher? Wir bieten eine Betroffenheitsprüfung an. Es ist nicht immer klar, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist. Hier kommen wir ins Spiel: Mit unserer Betroffenheitsprüfung helfen wir Ihnen, Klarheit zu schaffen. Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur und Ihre Geschäftsbeziehungen, um festzustellen, ob und in welchem Umfang die NIS2-Richtlinie für Sie gilt.

Beispiel: Ein regionaler IT-Dienstleister, der Software für Versorgungsunternehmen bereitstellt, könnte genauso betroffen sein wie ein Maschinenbauer, der wichtige Teile für die Energiebranche liefert.

Was fordert NIS2 von Unternehmen?

NIS2 verlangt ein strukturiertes Vorgehen. Es geht darum, Risiken zu managen – ähnlich wie Sie es bei finanziellen oder operativen Risiken tun. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre IT-Systeme vor Cyberangriffen geschützt sind. Dazu gehören präventive Maßnahmen, aber auch die Fähigkeit, auf Sicherheitsvorfälle schnell und koordiniert zu reagieren. Das bedeutet:

  • Identifikation von Risiken: Wo sind Ihre Schwachstellen?
  • Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Einsatz von Firewalls, Verschlüsselung und Zugangskontrollen.
  • Vorbereitung auf den Ernstfall: Entwicklung eines Notfallplans für Cyberangriffe.
  • Regelmäßige Überprüfung: Kontinuierliche Anpassung und Verbesserung Ihrer Sicherheitsstrategie.

Zeitrahmen für die Umsetzung der NIS2-Richtlinie

Die NIS2-Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Unternehmen haben dann bis 2025 Zeit, die Anforderungen vollständig zu erfüllen. Das mag noch weit entfernt klingen, aber die Zeit vergeht schnell. Frühzeitiges Handeln gibt Ihnen den Vorteil, ohne Zeitdruck und mit Bedacht vorzugehen.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wenn Sie die Anforderungen der NIS2 nicht erfüllen, kann das teuer werden.

  • Hohe Geldstrafen: Finanzielle Sanktionen können Ihr Budget erheblich belasten.
  • Reputationsverlust: Das Vertrauen von Kunden und Partnern, das Sie über Jahre aufgebaut haben, könnte unwiederbringlich verloren gehen.
  • Betriebsunterbrechungen: Cyberangriffe können Ihre Geschäftstätigkeit lahmlegen. Im schlimmsten Fall können Sie keine Aufträge mehr abwickeln, weil Ihre IT-Systeme nicht funktionieren.

Vorteile der NIS2-Compliance

Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance:

  • Erhöhte Sicherheit: Sie schützen Ihr Unternehmen effektiv vor Cyberbedrohungen. Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erhöht Ihre Sicherheit und stärkt Ihr Unternehmen langfristig.
  • Wettbewerbsvorteil: Kunden und Partner vertrauen Unternehmen, die nachweislich sicher arbeiten. In Zeiten, in denen Cyberangriffe täglich Schlagzeilen machen, wird Cybersicherheit zu einem echten Wettbewerbsvorteil. Unternehmen, die nachweisen können, dass sie auf Angriffe vorbereitet sind, gewinnen das Vertrauen ihrer Kunden schneller als solche, die die Risiken ignorieren.
  • Zukunftsfähigkeit: Sie stellen sicher, dass Ihr Unternehmen den digitalen Herausforderungen gewachsen ist.

Erste Schritte zur Umsetzung von NIS2

Viele mittelständische Unternehmen fragen sich: Wie beginnen wir?

  1. Betroffenheitsprüfung durchführen: Finden Sie heraus, ob Sie unter die NIS2-Richtlinie fallen. Unsere Experten unterstützen Sie dabei.
  2. Bestandsaufnahme Ihrer IT-Sicherheit: Identifizieren Sie Schwachstellen und Risiken. Mit unserer IT-Sicherheitsanalyse geht das ganz einfach.
  3. Maßnahmenplan erstellen: Definieren Sie konkrete Schritte zur Verbesserung Ihrer Cybersicherheit.
  4. Mitarbeiterschulungen: Sensibilisieren Sie Ihr Team für Sicherheitsfragen. Gerne beraten wir Sie zu unserem Schulungsangebot.

So wie Sie regelmäßige Gesundheitschecks durchführen, sollten Sie auch Ihre IT-Systeme überprüfen lassen. Unsere Betroffenheitsprüfung ist der erste Schritt zu mehr Sicherheit.

Finanzielle und betriebliche Auswirkungen der NIS2-Umsetzung

Die Umsetzung von NIS2 erfordert Investitionen, doch diese sind gut angelegt:

  • Kurzfristig: Kosten für Hardware, Software und Schulungen.
  • Langfristig: Schutz vor teuren Cyberangriffen und Sicherung Ihrer Marktposition.

Bedenken Sie: Die Kosten eines Cyberangriffs können um ein Vielfaches höher sein. Investitionen in IT-Sicherheit sind wie Investitionen in die Wartung Ihrer Maschinen – sie sichern den langfristigen Betrieb. Gleichzeitig bedeutet die Umsetzung von Sicherheitsstandards nicht, dass Ihr Tagesgeschäft gestört wird. Viele Maßnahmen, wie das Einführen von Backups oder Sicherheitsprotokollen, können im Hintergrund implementiert werden, ohne dass Ihre Produktion gestört wird.

Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und IT-Abteilung

Cybersicherheit ist eine gemeinsame Aufgabe:

  • Geschäftsführung: Setzt Prioritäten und stellt Ressourcen bereit. Sie trifft die strategische Entscheidung, in Sicherheit zu investieren.
  • IT-Abteilung: Implementiert technische Lösungen und Sicherheitsmaßnahmen. Sie benötigt gleichzeitig Unterstützung von oben, um notwendige Ressourcen und Freiräume für die Umsetzung zu bekommen.
  • Mitarbeitende: Werden geschult und sensibilisiert.

Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann ein effektiver Schutz gewährleistet werden.

FAQ: Wichtige Fragen zur NIS2-Richtlinie

Welche Unternehmen müssen NIS2 einhalten?

Unternehmen in kritischen Branchen und solche ab einer bestimmten Größe. Unsere Betroffenheitsprüfung gibt Ihnen Klarheit.

Was passiert, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden?

Es drohen finanzielle Strafen, rechtliche Konsequenzen und Reputationsverlust.

Welche Vorteile ergeben sich durch NIS2-Compliance?

Höhere IT-Sicherheit, stärkere Marktposition und langfristige Stabilität.

Wie können Unternehmen NIS2 umsetzen?

Durch Risikoanalysen, Sicherheitsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen. Wir unterstützen Sie dabei.

Welche Rolle spielt die Geschäftsführung bei der Umsetzung?

Sie trägt die Verantwortung für Strategie und Ressourcen. Eine enge Zusammenarbeit mit der IT ist entscheidend.

Fazit

NIS2 ist mehr als eine gesetzliche Vorgabe – es ist eine Gelegenheit, Ihr Unternehmen sicher und zukunftsfähig aufzustellen. Denken Sie an die Richtlinie wie an einen Kompass, der Ihnen den Weg durch das digitale Zeitalter weist.

Mit unserer Betroffenheitsprüfung und Expertise begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg. Nutzen Sie die Chance, jetzt zu handeln und Ihr Unternehmen vor den Cyberrisiken von morgen zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Beratung.

Wirksame IT-Konzepte.
Beratung zum Festpreis.
Sichere Entscheidungen.

Denn Ihre IT verdient beste Beratung von INDUSYS.